Artenschutz
Die Biologische Station Kreis Recklinghausen erfasst im Rahmen ihrer Tätigkeiten viele Informationen zu Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten. Darunter fallen auch Nachweise sogenannter planungsrelevanter Arten. Träger von genehmigungspflichtigen Planvorhaben sind aufgefordert, Recherchen zu Artenschutzdaten durchzuführen, die für den betroffenen Raum vorliegen. Nach § 1 Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) ist die Biologische Station verpflichtet, einen Zugang zu Daten zu ermöglichen, die sie mit öffentlichen Mitteln erhoben hat.
Sollten Sie Auskünfte benötigen, stellen Sie bitte Ihre Anfrage unter Angabe eines Raumbezugs (hilfreich sind Abgrenzungen in gängigen GIS-Formaten wie shp-Dateien) an
Die Biologische Station behält sich vor, der anfragenden Stelle eine Bereitstellungsgebühr entsprechend des von der Anfrage ausgelösten Aufwands in Rechnung zu stellen.